Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband im neanderland e. V.

Unterfeldhaus – Fahrradstraße am Millrather Weg mit Verbesserungsbedarf

Mitglieder des ADFC Erkrath haben die neue Fahrradstraße getestet, die von der Stadt Erkrath im Stadtteil Unterfeldhaus auf dem Millrather Weg zwischen der Matthias-Claudius-Straße und dem Niermannsweg eingerichtet wurde.

Fahrradstraße Millrather Weg
Fahrradstraße Millrather Weg © NL/ADFC Erkrath

Diese Fahrradstraße ist nun offiziell über einen Testzeitraum von zwei Sommern als Fahrradstraße freigegeben. Der ADFC begrüßt die Einrichtung dieser Fahrradstraße und sieht sie im Rahmen einer Verkehrswende als wichtige Maßnahme zur Radverkehrsförderung.

Der Millrather Weg ist im Radverkehrskonzept der Stadt Erkrath als wichtige Alltagsroute mit einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr gewichtet. Erste Verkehrszählungen im Sommer 2023 bestätigen dies: 11% und 17% Radverkehrsanteil an zwei Tagen liegen deutlich höher als der bisher geschätzte Durchschnitt von 5% bis 8% auf allen Erkrather Straßen. Damit bietet der Millrather Weg ein gutes Wachstumspotential für den Radverkehr.

Zudem ist der Straßenabschnitt durch den Kraftfahrzeug-Verkehr eher gering belastet. Somit gibt es hier gute Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße.

Was ist überhaupt eine Fahrradstraße?

Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße bzw. deren Fahrbahn. Sie soll die Attraktivität des Radverkehrs steigern und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr schaffen. Prinzipiell sind Fahrradstraßen schnell und kostengünstig umsetzbar. Wesentlich ist allerdings, Fahrradstraßen so zu gestalten, dass sie einen hohen Wiedererkennungswert besitzen. Insbesondere wenn die Fahrradstraße auch für andere Verkehrsteilnehmende wie bspw. den Kfz-Verkehr freigegeben wird, ist es wichtig, dass jeder Verkehrsteilnehmende erkennt, dass er sich in einer Fahrradstraße befindet. Denn hier gelten aufgrund der Bevorrechtigung des Radverkehrs andere Regeln als im üblichen öffentlichen Straßennetz:

  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.
  • Kfz sind nur mit Zusatzbeschilderung zulässig.
  • Es gilt Tempo 30 für alle Fahrzeuge.
  • Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
  • Wenn nötig, muss der Kfz-Verkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

Was wurde am Millrather Weg geändert?

Schilder wurden aufgestellt, die das betreffende Straßenstück als Fahrradstraße kennzeichnen, und  Fahrbahnmarkierungen wurden angebracht: ein Sicherheitstrennstreifen (als unterbrochener Breitstrich in weiß bzw. rot) sowie Piktogramme auf der Fahrbahn. Der Sicherheitstrennstreifen soll eine durchgehende Erkennbarkeit der Fahrradstraße gewährleisten und darüber hinaus  durch ausreichenden Abstand zu den Parkstreifen die Radfahrenden vor „Dooring“-Unfällen schützen („Dooring“ bedeutet das unbedachte Öffnen der Tür eines haltenden oder parkenden Autos ohne Blick auf sich eventuell nähernde Radfahrende). Die Piktogramme sollen auf der gesamten Strecke an den Vorrang der Radfahrenden erinnern.

Zudem wurde Vorfahrtsregelung an der Einmündung Kampsweg geändert. Radfahrende auf dem Millrather Weg sind nunmehr bevorrechtigt, so dass sie sicher und komfortabel durchfahren können.

Die Schilder und Markierungen der Fahrradstraße am Millrather Weg muten auf den ersten Blick ziemlich verwirrend an. Das ist den Vorgaben des NRW-AGFS-Leitfadens geschuldet (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen). Bundesweit verbindliche Vorgaben für die Einrichtung von Fahrradstraßen wird es erst mit den im Jahr 2025 erwarteten neuen ERA geben (Empfehlungen für Radverkehrs-Anlagen).

„Wo Fahrradstraße draufsteht, muss auch Fahrradstraße drin sein“

Dieses Zitat eines Hannoveraner Richters weist auf den Widerspruch hin, den die Zulassung des Durchgangsverkehrs von Kfz in Fahrradstraßen darstellt. Inzwischen ist diese Praxis in den Gemeinden bedauerlicherweise eher die Regel als die Ausnahme. Sie führt häufig zu Konflikten mit Fahrzeugführenden, die schnell vorwärts kommen möchten, gefährdet den Radverkehr und trägt nicht zur angestrebten Reduktion des Kraftfahrzeugverkehrs bei.

Fahrradstraßen werden mit dem Ziel eingerichtet, Radfahrenden einen besonderen Sicherheitsstandard zu bieten. Durch ungeduldige Autofahrende wird dieses Anliegen zunichtegemacht.

Aus unverständlichen Gründen lässt auch die Fahrradstraße am Millrather Weg den Durchgangsverkehr weiterhin zu, obwohl genügend Ausweichstrecken für Kfz vorhanden sind (Max-Planck-Straße, Gerhard-Hauptmann-Straße). Die Freigabe für den Durchgangsverkehr ist hier völlig unnötig.

Was müsste sonst noch verbessert werden?

  • Die Beschilderung als Fahrradstraße ist relativ klein und kann an den Einfahrten West, Ost und am Kampsweg leicht übersehen werden.
  • An der Einmündung Kampsweg sind die Aufstellorte besonders ungünstig und sollten direkt vor der Einfahrt in die Fahrradstraße angebracht werden.
  • Eine deutlichere Markierung der Einfahrtsbereiche durch rote Farbe und/oder Haifischzähne ist wünschenswert, um die Erkennbarkeit der Fahrradstraße zu verbessern.
  • Die Ausführung an der Einfahrt Ost ist zu breit, wodurch zu schnelles Einfahren von Kfz in die Fahrradstraße möglich bleibt.
  • Die Markierungsfarbe wirkt schon nach vier Monaten abgefahren und wird den Testzeitraum wohl nicht überstehen.

Wer sich einmal anschauen möchte, wie andere Städte und Gemeinden ihre Fahrradstraßen vorbildlich eingerichtet haben, der findet hier Beispiele: https://www.adfc.de/artikel/gut-umgesetzte-fahrradstrassen

In Erkrath läuft jetzt erst einmal die zweijährige Testphase, in der die Nutzung der Fahrradstraße beobachtet wird und Verkehrszählungen stattfinden werden. Für weitere Maßnahmen will die Stadtverwaltung diese Evaluation abwarten.

Liebe Erkrather Radfahrende, fahrt doch einfach mal da entlang und schildert dem ADFC eure Eindrücke! Die ADFC-Ortsgruppe Erkrath freut sich über jede Rückmeldung unter info [at] adfc-erkrath.de!


https://neanderland.adfc.de/neuigkeit/unterfeldhaus-die-fahrradstrasse-am-millrather-weg-ist-freigegeben

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