Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband im neanderland e. V.

Testweise Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer in Mettmann

Pressemitteilung des ADFC Mettmann - Testweise Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer

Originaltext mit Informations-Links: Pressemitteilung des ADFC Mettmann

Zunächst Fakten zum Radfahren in der Fußgängerzone: Grundsätzlich gilt die Grundregel der Straßenverkehrsordnung (StVO), dass aufeinander Rücksicht zu nehmen ist, und kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach Umständen erforderlich behindert oder belästigt wird. In einer Fußgängerzone geht Radfahren, falls dann freigegeben, nur mit Schrittgeschwindigkeit. Die ist in der StVO nicht wertmäßig angegeben, Gerichte gehen lt. ADAC Link meist von 5-15 km/h aus.

In vielen Städten sind Fußgängerzonen freigegeben, in anderen wird es restriktiver gehandhabt.
Laut eines Flyers der Stadtverwaltung  Köln sind weite Teile der Fußgängerzone, selbst Hohe Straße und Schildergasse, zu bestimmten Zeiten (nicht Hauptnutzungszeiten) für das Rad freigegeben, obwohl von fast allen Seiten gut – über Umweg – über Straßen erreichbar. Eine Analyse des adfc NRW  Link erklärt bereits 2011 „Eine zeitlich begrenzte Öffnung der Fußgängerzonen gehört zum Standard. 13 von 16 Städte haben hier mit „ja“ geantwortet“. Damals waren die Erfahrungen mit Unfällen aus den letzten Jahren positiv, d.h. alle 16 befragte Städte in NRW verneinten Unfälle. Auch die Kampagne  Radsam – Achtsam mit dem Rad fahr´n! - kommt zum Ergebnis, dass das Nebeneinander von Fuß- und Radverkehr in innerstädtischen Fußgängerzonen hat sich bei achtsamer Fahrweise der Radfahrer durchaus bewährt.“ Oft nach Modellversuchen, wie in der Übersicht zu lesen.

In Mettmann sind kritische Stellen sicher die Kleine Mühlenstraße – hier ist zu überlegen, ob sie in der konkreten Umsetzung ausgenommen wird. Ggf. kritisch ist auch die Freiheitsstr. im Bereich der Außen-Gastronomie. Hier und insgesamt wird sicher genau zu beobachten sein, wie sich Zu-Fuß gehende und „mit Schrittgeschwindigkeit-Radelnde“ in der Testphase verhalten.
Die Nutzung der Mittelstraße, Neanderstraße und rund um St. Lambertus wird sicher Zeitersparnisse bringen. So bleibt abzuwarten, ob sich beide mit ausreichender Rücksicht benehmen. Häufen sich Fehlverhalten, gibt es neben Ansprachen und Bußgeld eine Reihe von Möglichkeiten zur Reaktion, bis zum vorzeitigen Abbruch der Testphase. Wenn Radfahrende also längerfristig Vorteile in dieser Testphase sehen, dann sollten gerade auch sie sich beispielhaft rücksichtsvoll verhalten - ein Test mit klarer Ansage. Miteinander läufts, wie der adfc in  Gladbach bereits 2018 resümiert.
Der Vorschlag einer auf 6 Monate befristeten Erprobungsphase in den Randzeiten von 18h bis 9h, der im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität die Mehrheit gefunden hat, sehen wir durchaus als ein Signal, dass in Mettmann nach Willen der Ratsvertreter kreativ und agil neue Ideen getestet werden.
Eine ganztägige Freigabe ohne zeitliche Einschränkung unterstützen wir zurzeit nicht.


https://neanderland.adfc.de/neuigkeit/testweise-oeffnung-der-fussgaengerzone-fuer-radfahrer

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