Schulbeginn in NRW

Am 10. August beginnt ein neues Schuljahr. Um radfahrende Schüler nicht zu gefährden, muss bei deren Überholen die gesetzliche Abstandsregel von 1,50 m innerorts eingehalten werden. Vorsicht ist geboten. Das gilt besonders für Hildens enge Straßen.

Abstand halten
Gerresheimer Strasse © ADFC Hilden

Seit April 2020 gilt ein gesetzlich festgelegter Mindestabstand beim Überholen von Radfahrer*innen:

§ 5 StVO 2013 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Kfz-Fahrer*innen müssen mindestens 1,5 m innerorts und 2 m außerorts beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten. Der Mindestabstand gilt auch beim Überholen an Schutzstreifen und an Radfahrstreifen. Kann dieser nicht eingehalten werden, besteht für Autofahrende ein so genanntes „faktisches Überholverbot“. Der Kraftfahrzeugverkehr hat somit keine „eingebaute Vorfahrt“!

Zahlreiche Autofahrer (eine starke Minderheit, nicht die Mehrheit) können es offensichtlich nicht ertragen, dass Radfahrer gleichberechtigt die Fahrbahn nutzen. Gemeint ist hier der harte Kern der Gefährder hinterm Lenkrad, die durch ihr rücksichtsloses Verhalten Leben und Gesundheit von Fußgängern und Radfahrern bedrohen.

Wie ist es sonst zu erklären, dass sie in verkehrsberuhigten Bereichen oder einem Tempo-10- oder -20-Bereich Radler überholen wollen, die dort mitunter schon schneller als der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit unterwegs sind. Obwohl der Verkehrsraum zum ordnungsgemäßen Überholen nicht ausreicht, werden Radfahrer oft auch in Tempo-30-Zonen oder Fahrradstraßen angehupt, durch dichtes Auffahren bedrängt oder nach hautengem Vorbeifahren geschnitten. Nach geltenden Bussgeld-Katalog wird das mit 30€ geahndet. 

Wichtig ist aber auch, dass Radfahrende die Regeln beachten, die ihr Leben und ihre Gesundheit gewährleisten sollen. Zum Beispiel: 

 

Nicht auf Gehwegen fahren, die nur für Fußgänger bestimmt sind. 

Benutzungspflichtige Radwege nur auf der richtigen Seite befahren.

 

Wir haben das in unserer Zusammenfassung des Verkehrsrecht für Radfahrende zusammen getragen. Das gedruckte Exemplar kann gerne von den Hildener Bürgern angefordert werden.  info [at] adfc-hilden.de Stichwort: Verkehrsrecht.

Zusammenfassend müssen alle Verkehrsteilnehmer mehr Rücksicht aufeinander nehmen.

Hier gilt §1 der STVO.

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


https://neanderland.adfc.de/neuigkeit/schulbeginn-in-nrw

Kurze Frage - kurze Antwort

  • Wie finde ich den ADFC im Kreis Mettmann?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist - mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern - die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der Kreisverband ADFC im neanderland ist dabei mit über 2.200 Mitgliedern vertreten.
    Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    Der ADFC gliedert sich in den Bundesverband, in die Landesverbände (dazu gehört auch der ADFC NRW) und die Kreisverbände. Im Kreis Mettmann gibt es den ADFC als Kreisverband ADFC im neanderland, Kreisverband Mettmann e.V. Der Kreisverband ist mit sieben Ortsgruppen im Kreis Mettmann präsent:

    Auf den vorliegenden Internetseiten des ADFC im neanderland werden übergeordnete Informationen des Kreisverbandes bereitgestellt. Auf den Seiten der Ortsgruppen findet man lokale Informationen und Ansprechpartner.

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  • Wo kann ich mich zum Newsletter des ADFC im neanderland und seinen Ortsgruppen anmelden?

    Seit Februar 2021 erscheint ein monatlicher Newsletter zu Fahrrad-Themen aus dem ADFC im neanderland und seinen Ortsgruppen im Kreis Mettmann.

    Unter neanderland.adfc.de/newsletter können Sie sich zu dem E-Mail-Newsletter anmelden - dazu müssen Sie kein ADFC-Mitglied sein.

  • Was habe ich von einer ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Bietet der ADFC auch Mehrtagestouren bzw. Radreisen an?

    Im ADFC im neanderland bieten einige Ortsgruppen auch Mehrtagestouren bzw. Radreisen an, die bei den Teilnehmern sehr beliebt sind.
    Informationen dazu gibt es im Tourenportal des ADFC  oder direkt bei den Ortsgruppen.

    Darüber hinaus bietet der Bundesverband einen Radurlaubsplaner an:
    der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • "im neanderland"? "im neanderland"!

    Erholen und Erleben zwischen Rhein, Ruhr und den Hügeln des Bergischen Landes!

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