Förderung von E-Lastenfahrrädern für Privatpersonen

Der Kreis Mettmann setzt sich für umweltfreundliche Mobilität ein und hat am 21.12.2023 ein Förderprogramm zur Anschaffung von E-Lastenfahrrädern für Privatpersonen gestartet.

Lastenrad Förderung
Förderprogramm: E-Lastenfahrräder für Privatpersonen © Kreis Mettmann

Mit einem Budget von 500.000 EUR unterstützt der Kreis die Anschaffung neuer Lastenräder mit elektrischer Antriebsunterstützung. Berechtigt sind Einwohner mit Erstwohnsitz im Kreis Mettmann.

Das Förderprogramm ist Teil des Engagements des Kreises für nachhaltige Mobilität und soll dazu beitragen, die Auswirkungen des Individualverkehrs zu reduzieren. Die finanzielle Unterstützung soll Anreize schaffen, auf nachhaltige Mobilität umzusteigen und die Lebensqualität in unserer Region zu verbessern.

Pro Haushalt wird der Kauf eines E-Lastenfahrrads mit bis zu 25 % der Anschaffungskosten (maximal 1.000 Euro pro Fahrrad) gefördert.

Anträge können unter folgendem Link digital eingereicht werden:  Förderantrag “E-Lastenräder Kreis Mettmann“

Mit dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag über das E-Lastenfahrrad einzureichen. Nach Erhalt des Förderbescheids kann der Vertrag abgeschlossen und die notwendigen Nachweise erbracht werden. E-Lastenfahrräder, die vor Erhalt des Bewilligungsbescheides angeschafft wurden, können nicht gefördert werden.

Alle Informationen und eine Händlerliste gibt es hier:  Kreis Mettmann


https://neanderland.adfc.de/neuigkeit/foerderprogramm-e-lastenfahrraeder-fuer-privatpersonen

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