Erlass: Land NRW fordert Kommunen auf, Poller zu beseitigen

Mehr Sicherheit auf Radwegen! Ein Erlass regelt den Umgang mit Pollern und Wegsperren auf Radwegen – Gefahrenquellen sollen reduziert werden...

Zwei Poller stehen auf Radweg
Poller stehen auf einem auf Radweg © A. H. / ADFC Erkrath

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUVN) will den Radverkehr und die Radwege für Menschen in NRW sicherer machen. Durch einen Erlass sollen Sperreinrichtungen auf Radwegen wie Poller, Sperrpfosten oder versetzt eingebaute Wegesperren aus Sicherheitsgründen von den Kommunen überprüft und bei Bedarf auch entfernt werden.

Poller, Sperrpfosten und Umlaufsperren sind für Radfahrende oftmals ein echtes Ärgernis. Am 17.01.2024 hat das MUVN einen Erlass veröffentlicht, der die Anordnung von solchen Verkehrseinrichtungen zum Gegenstand hat. Die zentrale Botschaft: Einrichtungen, wie Schranken, Sperrpfosten und Absperrgeländer dürfen nur dann angeordnet werden, wenn eine qualifizierte Gefahrenlage besteht. Besonders hervorgehoben wird die Sicherheit des Radverkehrs, wobei auf mögliche Kollisionen und Stürze bei schlechter Sichtbarkeit hingewiesen wird.

Im Erlass heißt es: „Die o. g. Einrichtungen bergen oftmals eine erhebliche Kollisionsgefahr, wenn sie sich auf Verkehrsflächen befinden, auf denen Radverkehr zugelassen ist, und somit umfahren werden müssen. Aufgrund ihrer begrenzten Sichtbarkeit gilt dies insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen und für Sperrpfosten und Poller. Wenn Radfahrende in Gruppen unterwegs sind, besteht die Gefahr, dass Sperrpfosten oder Poller übersehen werden und es zu Stürzen mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden kommt.“

Die Bezirksregierungen werden gebeten, den Erlass an alle zuständigen Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden weiterzuleiten, um eine flächendeckende Umsetzung der Anweisungen sicherzustellen. Vorhandene Verkehrseinrichtungen müssen also von den örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden überprüft und gegebenenfalls entfernt werden. Im Fall neuer Einrichtungen wird empfohlen, auf den Einsatz solcher Verkehrshindernisse im unmittelbaren Verkehrsraum von Radverkehrszonen zu verzichten. Sollte deren Anordnung dennoch notwendig sein, sollten sie hinreichend gekennzeichnet und leicht umfahrbar sein.

Der Erlass enthält detaillierte Anweisungen zur Anordnung und Kennzeichnung von Verkehrseinrichtungen. Besonders beachtet werden dabei Fahrräder für Menschen mit Behinderungen, Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhängern. Eine Befreiung von bestimmten Vorschriften für dauerhafte Anordnungen des Zeichens 600 (Sperrpfosten) wird erteilt, unter Berücksichtigung von § 46 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Erlass listet auch Ausnahmen von den Regelungen für bestimmte Verkehrseinrichtungen und -situationen auf.

weiterlesen


https://neanderland.adfc.de/neuigkeit/erlass-land-fordert-kommunen-auf

Kurze Frage - kurze Antwort

  • Wie finde ich den ADFC im Kreis Mettmann?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist - mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern - die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Der Kreisverband ADFC im neanderland ist dabei mit über 2.200 Mitgliedern vertreten.
    Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    Der ADFC gliedert sich in den Bundesverband, in die Landesverbände (dazu gehört auch der ADFC NRW) und die Kreisverbände. Im Kreis Mettmann gibt es den ADFC als Kreisverband ADFC im neanderland, Kreisverband Mettmann e.V. Der Kreisverband ist mit sieben Ortsgruppen im Kreis Mettmann präsent:

    Auf den vorliegenden Internetseiten des ADFC im neanderland werden übergeordnete Informationen des Kreisverbandes bereitgestellt. Auf den Seiten der Ortsgruppen findet man lokale Informationen und Ansprechpartner.

    weiterlesen

  • Wo kann ich mich zum Newsletter des ADFC im neanderland und seinen Ortsgruppen anmelden?

    Seit Februar 2021 erscheint ein monatlicher Newsletter zu Fahrrad-Themen aus dem ADFC im neanderland und seinen Ortsgruppen im Kreis Mettmann.

    Unter neanderland.adfc.de/newsletter können Sie sich zu dem E-Mail-Newsletter anmelden - dazu müssen Sie kein ADFC-Mitglied sein.

  • Was habe ich von einer ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden.

    Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.
    Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt.
    Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben.

    Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Bietet der ADFC auch Mehrtagestouren bzw. Radreisen an?

    Im ADFC im neanderland bieten einige Ortsgruppen auch Mehrtagestouren bzw. Radreisen an, die bei den Teilnehmern sehr beliebt sind.
    Informationen dazu gibt es im Tourenportal des ADFC  oder direkt bei den Ortsgruppen.

    Darüber hinaus bietet der Bundesverband einen Radurlaubsplaner an:
    der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

  • "im neanderland"? "im neanderland"!

    Erholen und Erleben zwischen Rhein, Ruhr und den Hügeln des Bergischen Landes!

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt