Die dunkle Jahreszeit kommt
Die dunkle Jahreszeit kommt, sorge selbst für Deine Sicherheit
Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?
Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein und genutzt werden, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen.
Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl).
Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Speichenreflektoren, -sticks oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne, ein roter Z-Rückstrahler hinten sowie gelbe Reflektoren an den Pedalen, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Bei schwierigen Sichtverhältnissen kann es auch tagsüber nötig sein, Licht zu benutzen – etwa bei Regen. Daher ist es am besten, eine Lichtanlage mit LED-Beleuchtung zu nutzen, die von einem Nabendynamo mit Strom versorgt wird. Die Technik ist sehr zuverlässig und das Licht funktioniert immer, wenn man es braucht.
Viele Radfahrer:innen sorgen leider nicht immer für ihre eigene Sicherheit, bei Kontrollen durch die Polzei drohen diese Bußgelder:
1. Beleuchtung am Fahrrad fehlt nachts oder ist nicht betriebsbereit | 20 € |
2. Beleuchtung am Fahrrad fehlt nachts oder ist nicht betriebsbereit mit Gefährdung anderer | 25 € |
3. Beleuchtung am Fahrrad fehlt nachts oder ist nicht betriebsbereit es kam zum Unfall | 35 € |
4. Reflektoren fehlen oder sind nicht betriebsbereit | 20 € |
Text: ADFC.de