Über diesen Code kann die örtliche Polizei schnell Eigentümer*innen identifizieren und informieren.
Brauche ich eine Codierung, wenn mein Fahrrad eine Rahmennummer hat?
Die Rahmennummer eines Herstellers enthält keine Informationen zum Eigentümer. Sie wird von Herstellern ohne erkennbares System eingestanzt – mit Dopplungen und ohne zentrale Nummernkartei.
Der ADFC empfiehlt, sowohl die Rahmennummer als auch die Codierung im physischen Fahrradpass oder in der Fahrradpass-App, in Kaufverträgen und – wenn das Fahrrad versichert ist – bei der Versicherung zu hinterlegen.
Viele aufgefundene Fahrräder finden trotz Rahmennummer nicht zu ihren Eigentümer*innen zurück, weil diese ihre Räder nicht eindeutig beschreiben können und die Nummer nicht notiert haben.
Im bundesweit einheitlichen Fahrradpass können Rahmennummer, Codierungscode und besondere Merkmale sowie Fotos hinterlegt werden. Der Pass hilft, Fahrräder eindeutig zu identifizieren und ist praktisch bei Diebstahlsanzeigen und für die Versicherung.
Welche Methode eignet sich für mein Fahrrad?
Es gibt mehrere Verfahren, die Codierung am Fahrrad anzubringen: Der Code kann eingraviert, eingeprägt oder aufgeklebt werden. Welches Verfahren am sinnvollsten ist, hängt vom Fahrradrahmen und seinem Material ab.
Aluminium- oder Stahlrahmen lassen sich in der Regel ohne Probleme gravieren oder prägen. Bei Fahrradrahmen mit Sonderformen wie bei einigen Elektrofahrrädern oder bei sehr kleinen Kinderfahrrädern kann es schwierig sein, die Graviermaschine richtig anzusetzen. In solchen Fällen empfiehlt der ADFC eine Klebecodierung oder die Prägepistole.
Rahmen aus nichtmetallischen Werkstoffen wie Carbon dürfen auf keinen Fall graviert oder geprägt werden. Auch Holz- oder Bambusrahmen sollten nicht graviert oder geprägt werden. Für diese Materialien ist eine Klebecodierung geeigneter.
Der ADFC Kreisverband Mettmann bietet zurzeit standartmäßig eine Prägecodierung an, nach Rücksprache ist eine Klebecodierung möglich.